Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht und Vertragsrecht betrifft zum einen Privatpersonen und zum anderen Unternehmen und Betriebe, die im täglichen Leben Verträge abschließen, sei es Kaufverträge, Telekommunikationsverträge, Versicherungsverträge, Beauftragung von Handwerkern u.a.
Bereits bei der Vertragsgestaltung, besonders aber bei der Abwicklung von solchen Verträgen, ergeben sich häufig Probleme.

Oft sind Verträge unübersichtlich und durch Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr kompliziert gestaltet, sodass anwaltliche Hilfe unerlässlich ist.

Für Gewerbetreibende und Unternehmer haben die Abschlüsse von Verträgen besondere Bedeutung. Hierbei ist es wichtig, dass bereits das Angebot in der richtigen Form unterbreitet wird und z.B. durch Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Arbeitserleichterung eintritt, die zugleich diverse Rechte und Ansprüche sichern kann.

Wir beraten sowohl Verbraucher als auch Unternehmer in zivilrechtlichen Fragen, insb. zu:

  • Abschluß von Kaufverträgen
  • Kaufvertragsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Reiserecht
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Beratung und Vertretung bei der Gestaltung und Abwicklung von Verträgen
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